Regeln der Teilnahme am Internationalen Kongress des Erbes der Heiligen Hildegard, Gdańsk, 16.-17.05.2015

I. Anmeldung/ Registrierung

1. Um am Kongress teilnehmen zu können, muss das Meldeformular ausgefüllt werden, sie finden es auf der Seite: oder sie können das Meldeformular ausfüllen und es zum Sendeschluss am 10. Mai 2015 per Post an die folgende Adresse:
Polskie Towarzystwo Przyjaciół Św. Hildegardy ul. Żeromskiego 6, 05-400 Otwock schicken.

Der 10. Mai ist der letzte Anmeldungstag.

2. Nach der On-Line Anmeldung wird an die im Formular angegebene Adresse eine Information mit der Bestätigung der Anmeldung geschickt. Wir bitten um die genaue Überprüfung alle Angaben. DIE ÜBERPRÜFUNG DER DATEN BERUHT AUF DEM TEILNEHMER oder AN DER PERSON DIE DIE ANMELDUNG IN SEINEM NAMEN DURCHFÜHRT.
3. Die Teilnahmeanmeldung ist gleichwertig mit der Akzeptierung der Teilnahmeregeln des Kongresses, die im Teilnahmeformular und in der Regelung enthalten sind.
4. Der Entzug der Anmeldung ist nur bis zum 15. April 2015 in Schriftform oder per E-Mail möglich. Die Zusendung des Teilnahmerücktritts bis zum 31. März 2015 zieht nach sich keine finanziellen Lasten.
Ab dem 31. März 2015 bis zum 15. April 2015 ist der Teilnahmerücktritt mit der Rückerstattung der Kongressgebühr in Höhe von 50% verbunden.
Nach dem 15. April 2015 werden die Kongressgebühren vom Organisator nicht mehr rückerstattet.
5. Im Falle wenn der Kongress vom Organisator abgesagt werden sollte, werden den Teilnehmern die ganze Summe der Kongressgebühren die an den Organisator gezahlt wurden zurückgezahlt. Dem Teilnehmer werden keine Reisekosten, die Kosten der Hotelreservierung und andere Nebenkosten nicht rückerstattet.
6. Von der Teilnahme am Kongress entscheidet die Reihenfolge der Anmeldung.

II. Zahlung und Rechnungen

7. Der zweite Teil der Anmeldung ist die Einzahlung der Kongressgebühr innerhalb von 7 Tagen ab dem Tag der Absendung des Meldeformulars auf das folgende Bankkonto:

„POLSKIE TOWARZYSTWO PRZYJACIÓŁ ŚW. HILDEGARDY”
Nr IBAN PL 21 1140 2017 0000 4812 0153 8073
Nr BIC BREXPLPWMUL

Im Falle wenn innerhalb von 7 Arbeitstagen die Einzahlung nicht erfolgt ist, wird die Anmeldung automatisch rückgängig gemacht.

8. Kongressgebühr:

60 Euro für ausländische Gäste (mit Übersetzung) eingezahlt bis zum 31.01.2015
70 Euro für ausländische Gäste (mit Übersetzung) eingezahlt bis zum 10.05.2015
Eventuelles Mittagessen – 11 €

9. Der Titel der Einzahlung/ der Überweisung sollte folgende Informationen beinhalten: „Vornahme und Name, Teilnahme am Kongress 2015 sowie Mittagessen (wenn gewünscht)“.
10. Alle eventuellen Datenänderungen, die im Meldeformular eingetragen werden sollten, können bis zum 15. April 2015 gemeldet werden. Nach diesem Termin sind keine Änderungen mehr möglich.
11. Die Teilnahmekosten umfassen die Teilnahme am Kongress, Materialien und Kaffeepausen.
12. Die Kongressgebühr umfasst keine Versicherung.

III. Anwesenheit am Kongress

13. Die Registrierung der Teilnehmer – 16. Mai 2015 von 8.30 bis 9.30.
14. Jeder Teilnehmer bekommt ein Namensschild.
15. Das Besitzen eines eigenen Namenschildes ist notwendig um an dem Kongress teilnehmen zu können. Der Teilnehmer darf sein Namensschild keiner anderen Person überlassen.
16. Der Organisator erklärt, dass alle Hilfsmaterialien die während des Kongresses verteilt werden mit dem Urheberrechtsschutz geschützt sind. Der Teilnehmer darf sie nur für den persönlichen Gebrauch nutzen. Das Kopieren, Vervielfältigen, Verbreitung und andere Formen vom Gebrauch überschreiten die erlaubten Rechtsgrenzen.

IV. Andere

17. Die Vorlesungen werden in polnische Sprache übersetzt.
18. Der Organisator trägt keine Verantwortung für Sachen die in dieser Zeit verloren gehen können oder die ohne Aufsicht leigengelassen werden.
19. Die Teilnehmer sind damit einverstanden, dass die Polnische Gesellschaft der Freunde der Hl. Hildegard in Polen alle Fotos und Filme vom Kongress mit den Abbildern der Teilnehmer verwenden darf ohne jedes Mal um Erlaubnis zu fragen, dies gilt jedoch nur zu Zwecken die der Tätigkeit der Gesellschaft entsprechen.
20. Ohne die Erlaubnis des Organisators ist das filmen, aufnehmen und fotografieren während des Kongresses nicht erlaubt.
21. Der Organisator hat das Recht den Kongress abzusagen und im Programm Änderungen einzutragen.
22. Die Anmeldung als Teilnehmer ist gleichwertig mit der Akzeptierung aller hier eingetragenen Regeln.
23. Die Teilnehmer haften für alle eventuelle Schäden die sie verursachen, sei es auf dem Kongressgelände oder in anderen Gebäuden die mit der Kongressvorbereitung verbunden sind.

V. Allgemeine Vereinbarungen

24. Der Kongress des Erbes der Hl. Hildegard wird 16-17 Mai 2015 von der Polnischen Gesellschaft der Freunde der Hl. Hildegard in Polen organisiert.
25. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet die Regeln dieser Ordnung zu beachten.
26. Diese Ordnung gilt vom 28. November 2014 und weiterhin.
27. Alle Informationen über den Kongress finden sie auf der Internetseite: www.hildegarda.edu.pl/internationaler-kongress-das-erbe-der-hildegard
28. Eventuelle Streitigkeiten die die Vereinbarung angehen, die auf den hier genannten Regeln basieren, werden vom entsprechenden Gericht geregelt.
29. Alle Zweifel und Interpretationen dieser Ordnung werden vom Vorstand der Polnischen Gesellschaft der Freunde der Hl. Hildegard in Polen entschieden.

Im Falle irgendwelcher Unklarheiten, Probleme oder Zweifel bitten wir Kontakt mit dem Organisator aufzunehmen:

Polskie Towarzystwo Przyjaciół św. Hildegardy
ul. Żeromskiego 6, 05-400 Otwock
Tel. 668321800
e- mail: j.zajdel@hildegarda.edu.pl, b.ciosek@hildegarda.edu.pl